FAMILIEN- UND ERBRECHT

 

Im Familienrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in den Themenbereichen Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge -und Umgangsrecht sowie die Regelung gemeinsamer Immobilien.
In familienrechtlichen Angelegenheiten strebe ich dabei grundsätzlich einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen an.
Sollten sich außergerichtliche Lösungen nicht erzielen lassen, werde ich Ihre Interessen konsequent gerichtlich weiterverfolgen.


Im Erbrecht besteht meine vorsorgende Tätigkeit zunächst in der Beratung und dem Entwurf von Testamenten und sonstigen Erbnachfolge-Regelungen.

Hier vertrete ich Sie darüber hinaus in Erbrechtsstreitigkeiten, insbesondere bezüglich des Pflichtteilsrechts.